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Der Traum vom Eigenheim bekommt oft schon beim Erstellen und Zusammenstellen des Bauantrages einen ersten Dämpfer. Die zahlreichen Verordnungen und Gesetze im Dschungel des Baurechts enden für den Laien nicht selten in einem Papierkrieg. Die rechtliche Grundlage der Baugenehmigung ist das Bauordnungsrecht und liegt in der Kompetenz des jeweiligen Bundeslandes. Die Unterschiede der jeweiligen Bauordnungen (BauO) bzw. Landesbauordnungen (LBauO) sind zum Teil erheblich.
Je nach Bundesland sind verschiedene Dokumente (Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Bewehrungsplan, Bodengutachten, Energiebilanz usw.) für die Vervollständigung des Bauantrages
nötig. Fehlen Dokumente beim Bauantrag, kann sich das Baugenehmigungsverfahren deutlich in die Länge ziehen. Ist der Bauantrag vollständig und entspricht er den zu prüfenden
bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes und den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Bundes (Bauordnung, Raumordnung, Verordnungen usw.) wird die Baugenehmigung erteilt.
Die Baugenehmigung genehmigt noch nicht den Beginn des Bauvorhabens
Auch mit erteilter Baugenehmigung vom Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde darf der Bauherr nicht ohne weiteres mit dem Bau beginnen. Eine bewilligte Baugenehmigung stellt nur fest, dass der
geplante Bau mit den geprüften Vorschriften, soweit diese öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft wurden, im Einklang stehen. Die Behörden prüfen lediglich bestimmte, nicht alle
öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Um die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten, wurden das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sowie das Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt.
Die Behörden überprüfen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei diesen Verfahren nur noch beschränkt. Was auf den ersten Blick für den angehenden Bauherrn vorteilhaft klingt,
ist das genaue Gegenteil. Dadurch erhöht sich insbesondere für den Bauherrn die Verantwortung alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung genauestens einzuhalten. Eine erteilte
Baugenehmigung ist daher als eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung zu betrachten. Auch um die Einhaltung weiterer Vorschriften muss sich der Bauherr eigenverantwortlich kümmern und
den Bau in jeder Hinsicht gemäß den Bauvorschriften durchführen.
Welche Bauvorschriften das sind, ist bei den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Außerdem bedeutet eine erteilte Baugenehmigung nicht, dass alle erforderlichen Genehmigungen für
den Bau erbracht sind. Weiter Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise wasserrechtliche Genehmigungen, Schnurgerüsteinmessung oder Wärmeschutznachweis, sind unter Umständen unabhängig vom
Baugenehmigungsverfahren ebenfalls einzuholen. Gebaut werden darf erst wenn die Baufreigabe erteilt wurde und damit der rote Punkt vorliegt. Ebenfalls muss die Baubeginnsanzeige und der
Baubericht eingereicht werden. Der rote Punkt muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden und das Original muss sich immer auf der Baustelle befinden.
Für den Laien ist das Erstellen und Abwickeln der notwendigen Dokumente von Bauantrag bis Baubericht nicht selten verwirrend, nervenaufreibend und undurchsichtig. Für die Gamon-Bau GmbH gehört das zum Alltag. Gerade weil es da zu vielen Stolpersteinen kommen kann, haben wir unsere Kompetenzen in diesem Bereich unter anderem mit spezialisierten Kooperationspartnern ausgebaut. Die Vorschriften und Genehmigungen mögen im gesamten Projekt von Planung bis Fertigstellung eines Baus nur einen kleinen Teil an Zeit und Kosten ausmachen, sind jedoch ein wesentlicher Aspekt für eine termingerechte Fertigstellung, einen weiteren reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens, rechtliche Sicherheit und Vermeidung unnötiger Kost.
Für einen Bauherrn ohne entsprechende Erfahrung beim Beantragen der nötigen Bauanträge kommt es nicht selten zu Verzögerungen, weil der Antrag unvollständig ist und entsprechende
Dokumente nachgereicht werden müssen. Dies kann sich dramatisch auswirken, denn eine Verzögerung des geplanten Baubeginns kann sich um Monate, teilweise sogar mehr als ein Jahr hinauszögern.
Unter Umständen stimmt die ganze Planung der Kostenaufstellung nicht mehr, wenn endlich gebaut werden darf. Im schlimmsten Fall muss alles neu berechnet werden, weil die Preise in der
Zwischenzeit gestiegen sind.
Für die Erstellung und die Abwicklung eines Bauantrages ist die Gamon-Bau GmbH der perfekte Partner für Ihr Bauvorhaben. Wir haben ausführliche Kenntnisse bzgl. der
unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer, verfügen über ein enges Netzwerk an Gutachtern und Spezialisten für notwendige Genehmigungen und wickeln Bauanträge so zeit- und kosteneffizient ab
wie möglich. Bereits im Vorfeld beim Erstellen des Bauantrages prüfen wir, ob es während des Bauvorhabens zu eventuellen Abweichungen von Vorschriften oder Eingabeplänen kommen kann und zur
Sicherheit ein Abweichungsantrag gestellt werden sollte. Kommt es während des Baus zu Abweichungen von den Eingabeplänen oder den geltenden Vorschriften kann es zu einer Baueinstellung,
Nutzungsuntersagung oder Beseitigung des Bauvorhabens kommen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Geldbußen in Höhe bis 500.000 Euro.
Die Gamon-Bau GmbH rät besonders beim Erstellen des Bauantrages sehr genau und gewissenhaft vorzugehen. Bereits kleine Fehler können große Auswirkungen haben, selbst nachdem eine
Baugenehmigung erteilt wurde. Auch während der ganzen Bauphase bis zur Fertigstellung muss alles der Baugenehmigung und vor allem den öffentlich-rechtlichen Verordnungen entsprechen. Beim
Erstellen, Einreichen und Abwickeln der Bauanträge mit der Gamon-Bau GmbH sind Sie auf der sicheren Seite.
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